Fire Fly Golden Avid Juno wurde beim 1ten Schwarmstedter Mocktrail vom 02.03.2019 zum Guns Choise gewählt.

 

Bin mächtig Stolz auf meine kleine Ami-Maus

Hier geht es zum aktuellen A-Wurf 

 

Am 27.11.2018 hat Fire Fly Golden Avid Juno 9 gesunde Welpen auf die Welt gebracht.

 

5 Mädels und 4 Buben

 

Wir sind sehr Glücklich das Mutter und Welpen wohlauf sind.

 

Bei Welpeninteresse bitte unter folgender Nummer melden: 0172-4254452

 

Oder Mail: dueber.heizung@t-online.de

 

 

Fire Fly Golden Avid Juno x Top Flights Flying Flint

 

Waldland-Cree-Hunter

Titelfoto und viele andere Fotos dieser Homepage von SW-FOTOARTS

Rivercross A Flamegold Blizzard
Rivercross A Flamegold Blizzard

Mit meiner Homepage möchte ich euch mein Hobby näher bringen.

 

Seit 06.2007 haben wir einen Golden Retriever. Mit Aaron, kam ab 2009 dann die große Leidenschaft der Retrieverarbeit .

 

Im April 2010 zog dann Blizzard (Rivercross A Flamegold Blizzard) zusätzlich ein. Ein Field Trial Golden aus der amerikanischen Arbeitslinie.

 

Mit Blizzard haben wir mittlerweile diverse Prüfungen  und Workingtests erfolgreich bestritten, und starten seit Anfang 2013 in der höchsten deutschen Klasse (Open)

 

03.2015 hat das Rudel Verstärkung bekommen. Mit Juno (Fire Fly Goldens Avid Juno) ist erstmal eine Golden-Hündin bei uns eingezogen. Mit Juno setze ich meine Leidenschaft zur amerikanische Arbeitslinie weiter fort.

 

Der Style und der Arbeitwille meiner Amis ist immer wieder eine Freude für mich.

 

   

Blizz / Rivercross A Flamegold Blizzard Golden/Rüde 04.02.2010 ( amerikanische Arbeitslinie ) und Aaron
Blizz / Rivercross A Flamegold Blizzard Golden/Rüde 04.02.2010 ( amerikanische Arbeitslinie ) und Aaron

Hier noch was rechtliches. Jede Person die auf dieser Homepage abgebildet wurde hat mir die Erlaubnis zur Fotografie durch Anfrage, Posing oder unendgeltlichen Shootings erteilt/erlaubt und /oder beauftragt.

 

Ansonsten gilt der unten aufgeführten  §23 

 

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
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